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Ihre Zufriedenheit ist unser Herzenswunsch.

Unser Ziel ist es, alle Dienstleistungen zu bieten, die Ihnen oder Ihren Angehörigen ein selbstständiges und sicheres Leben zu hause ermöglichen. Sie stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir bieten Ihnen ausführliche Beratung und ermitteln Ihren ganz persönlichen Bedarf.
24-Stunden-Pflege

Professionell und zuverlässig mit zugelassenen Pfegekräften die sich 24 Stunden um Sie kümmern.



Behandlungspflege

Unsere medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, wie z.B. eine Blutzuckermessung, Injektionen usw. nach ärztlicher Verordnung.

Grundpflege

Wir pflegen Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine Ihre alltäglichen Grundverrichtungen wie z.B. Waschen, Baden usw. bewältigen können.

Betreuung und Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir bieten Unterstützung für menschen mit Beeinträchtigung und deren pflegenden Angehörigen wie z.B. Begleitung zum Hausarzt, Einkauf usw.

Beratung & Service

Wir begleiten Sie z.B. persönlich bei der MDK-Begutachtung und vieles mehr.

Althoff Ambulante Pflege auf einen Blick

Gesundheitsversorgung, die nachhaltige Wirkungen garantiert.

(Leistungen ihrer Krankenkasse, bei entsprechender Verordnung Ihres Hausarztes)

Auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreibt, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Die medizinische Behandlungspflege umfasst also alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden.

Beispiele:

  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutzuckermessung
  • Insulingabe
  • Blutdruckmessung
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • An - und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • An – und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
  • Infusionsgaben (parenterale Ernährung)
  • Verbandswechsel
  • Antithrombosespritzen
  • Dekubitus-Behandlung
  • Inhalationen
  • Reinigung/ Versorgung von Kathetern
  • Reinigung/ Versorgung künstlicher Ausgänge
  • Stomaversorgung
  • Versorgung suprapubischer Kathete
  • Portversorgung

(Leistungen Ihrer Pflegekasse)

Ein pflegebedürftiger Mensch, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann, ist auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen. Diese pflegerische Versorgung versteht man als Grundpflege.

Beispiele:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen und Baden
  • Unterstützung bei Toilettengängen und Hilfe bei der Versorgung mit Inkontinenzprodukten
  • Ernährung: Zubereitung von Mahlzeiten
  • Mobilität: An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung | (Leistungen Ihrer Pflegekasse)

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen in der häuslichen Umgebung des Patienten. Sie ermöglicht es dem Patienten sich in seiner gewohnten Umgebung zuhause zu fühlen.


  • Reinigung der Wohnung
  • Einkauf
  • Wäsche waschen, Pflege der Kleidung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI

Wir bieten Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung und deren pflegenden Angehörigen. Pflegebedürftige Menschen können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekassen - der sogenannten Niederschwellige Betreuungsleistungen nach §45 - ganz unterschiedlicher Arten von Unterstützung in Anspruch nehmen.

Beispiele:

  • Alltagsbegleitung
  • Strukturierung und Förderung der alltäglichen Aktivitäten des Leben
  • Gedächtnistraining
  • Begleitung zum Hausarzt
  • Unterstützung beim Antrag auf Pflegegrad sowie bei der Höherstufung des Pflegegrades
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (für pflegende Angehörige bei Inanspruchnahme der Pflegegeldleistung)
  • Begleitung bei der Begutachtung durch den MDK

Vermittlung:

Wir möchten Sie gerne ganzheitlich unterstützen, Ihnen das Leben etwas leichter machen. Dazu gehört natürlich auch, dass wir die Vermittlung von Dienstleistungen externer Anbieter übernehmen.


  • Hausbesuch Friseur
  • Krankengymnastik / Physiotherapie
  • Rezept- und Medikamentenbesorgung
  • Medizinische Fußpflege
  • Ergotherapie
  • Krankentransporte

Pflegegrad Einstufung:
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:

1.Mobilität
Beispiele für die Kriterien:
wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beispiele für die Kriterien:
wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, ist sie in der Lage selbst Gespräche zu führen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Beispiele für die Kriterien:
ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen

4. Selbstversorgung
Beispiele für die Kriterien:
Beispiele für die Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen

5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Beispiele für die Kriterien:
kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Beispiele für die Kriterien:
Beispiele für die Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten

Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Punkte und dokumentiert so, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Umso weniger selbstständig die Person ist, desto höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.

Pflegegrad 1
Punkte: 12,5 bis unter 27 - Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2
Punkte: 27 bis unter 47,5 - Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3
Punkte 47,5 bis unter 70 - Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4
Punkte: 70 bis unter 90 - Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5
Punkte: 90 bis 100 - Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung